Prävention sexualisierter Gewalt
Einfach verständlich: PsG im Film
Um die Prävention sexualisierter Gewalt (PsG) kinderleicht zu erklären, haben wir einen Zeichentrickfilm entwickelt. Er stellt kurz und knackig die Strukturen und einige Standards Prävention und Intervention in diesem Bereich vor. Daher kann der Film insbesondere in der Arbeit mit Kindern unterstützend eingesetzt werden, ist aber auch für alle anderen Aktiven in der DLRG und DLRG-Jugend unbedingt empfehlenswert!
Hier lang geht's zum Film! Ihr dürft euch den Film auch gerne für eure Arbeit downloaden!
Studien gehen davon aus, dass fast jedes dritte Mädchen und jeder siebte Junge mindestens einmal im Leben mit sexualisierter Gewalt konfrontiert ist, wobei in diesem Deliktbereich von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen wird.
Ein Kind erzählt seine Betroffenengeschichte siebenmal, bevor ihm ein Erwachsener glaubt. Allein diese nüchterne Zahl sollte alle im Verband Verantwortlichen aufrütteln und motivieren, Strukturen zu schaffen, die helfen, schnell zu reagieren.
Laut MiKADO (Missbrauch von Kindern: Ätiologie, Dunkelfeld, Opfer) – Studie, waren Betroffene bei ihrer ersten Erfahrung von sexualisierter Gewalt im Durchschnitt 9,5 Jahre alt. Nur ein Drittel dieser Gewalterfahrungen wurde mitgeteilt und gehört, gerade einmal 1% wird Ermittlungsbehörden oder Jugendämtern bekannt.
Auch in der DLRG-Jugend kann jede/r von sexualisierter Gewalt betroffen sein.
Kindeswohlgefährdung
Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn körperliche, geistige und seelische Grundbedürfnisse, die Kinder haben, durch Verantwortliche missachtet werden. Sexualisierte Gewalt ist eine Form der Kindeswohlgefährdung.
Der/die Täter/in nutzt die Macht- und Autoritätsposition aus, um seine eigenen Bedürfnisse auf Kosten des Kindes oder Jugendlichen zu befriedigen. Der Begriff „sexualisierte Gewalt“ macht deutlich, dass es sich dabei nicht um eine gewalttätige Form der Sexualität handelt, sondern um Formen der Machtausübung mit dem Mittel der Sexualität.
Ansprechpartner
Elena Reißlandt (praevention(at)rp.dlrg-jugend.de)
Passend zu ihrem Beruf als Sozialarbeiterin koordiniert Elena für die DLRG-Jugend in Rheinland-Pfalz das Projekt „Prävention sexualisierter Gewalt“ und fungiert dabei als Ansprechpartner für Interessierte, Involvierte oder Betroffene. Sie kümmert sich auch darum, wenn es um einen akuten Fall, eine Beratung oder um das Thema Führungszeugnis oder Schutzkonzept geht!
Für den Landesverband Rheinland-Pfalz wurde Reinhard Baumgarten (Leiter Ausbildung) als Ansprechpartner ernannt. Ihn erreicht man unter (praevention(at)rp.dlrg.de).
Veröffentlichungen
Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt für ein gewaltfreies Miteinander
Um diesem Anspruch Rechnung zu tragen wurde vom 18. Bundesjugendtag 2016 das Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt für ein gewaltfreies Miteinander Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt für ein gewaltfreies Miteinander in der DLRG-Jugend (PDF, 1,8 MB) der DLRG-Jugend einstimmig beschlossen.
in Kernpunkte des Schutzkonzeptes sind die flächendeckende Thematisierung sowie Sensibilisierung, Benennung und Qualifizierung von Ansprechpersonen und Krisenteams. Im Fokus stehen daneben individuelle Risikoanalysen um Gefährdungspotentiale zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Das Schutzkonzept kannst du entweder auf dieser Internetseite downloaden oder über das Bundesbüro der DLRG-Jugend unter info@dlrg-jugend.de bestellen.
Umgang mit sexualisierter Gewalt in der DLRG-Jugend
Darüber hinaus wurde eine Handreichung zum Umgang mit sexualisierter Gewalt in der DLRG-Jugend "Umgang mit sexualisierter Gewalt in der DLRG-Jugend" (PDF, 1,7 MB)erstellt. Sie dient als Hilfestellung für ehrenamtliche Mitarbeiter/innen und wurde in der 3. Auflage veröffentlicht. Das Handout kannst du im Bundesbüro unter info@dlrg-jugend.de bestellen.
Frühungszeugnis & Ehrenkodex
Die DLRG-Jugend Rheinland-Pfalz hat sich über den Abschluss sogenannter Vereinbarungen verpflichtet. Entsprechend dem Bundeskinderschutzgesetz müssen folgende Regelungen zum erweiterten Führungszeugnis enthalten sein:
- Kein Einsatz von Personen, die wegen ihrer Straftat nach §72a SGB VIII rechtskräftig verurteilt worden sind.
- Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis vor Aufnahme der Tätigkeit der Mitarbeiter/innen (ehrenamtlich und hauptberuflich).
Für das erweiterte Führungszeugnis gilt in der Regel, dass es zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als 3 Monate sein darf und nach 5 Jahren erneut vorgelegt werden muss. Bei Nichtvorlage in der vom Verband gesetzten Frist ist der Ausschluss von der Tätigkeit bis zur Vorlage des Führungszeugnisses vorzunehmen.
Sofern etwas Relevantes in Bezug auf Sexualdelikte im erweiterten Führungszeugnis enthalten ist, erfolgt eine Meldung an den Vorstand, der den Ausschluss des Menschen von den Verbandstätigkeiten veranlasst. Die Person ist darüber vom Vorstand entsprechend in einem Gespräch zu informieren.
Erklärung "Ehrenkodex" des DOSB und der djs (Deutsche Sportjugend im DOSB e.V.)
Alle DLRG'ler, welche eine Ausbilderqualifikation erwerben oder verlängern möchten, müssen eine unterschriebene Erklärung zum Ehrenkodex vorlegen. Diese hat das Präsidium am 08.07.2016 in seiner Sitzung beschlossen. Mit der Unterschrift verpflichtet sich jeder zur Einhaltung des Ehrenkodexes.